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Die Verwandtenjahresgästekarte

Die Verwandtenjahresgästekarte

Für Familienmitglieder, welche nicht auf der Insel wohnen.

Die Verwandtenjahresgästekarte - anwendbar für nicht auf der Insel lebende Kinder, Enkel und Eltern.

Mit dem Antrag (PDF) aus dem Downloadbereich können Sie für Ihre Familienmitglieder, welche nicht auf der Insel wohnen, eine personalisierte Jahreskarte beantragen. Voraussetzung hierfür ist die kostenlose Aufnahme in die häusliche Gemeinschaft.

Der Antrag ist vom auf Borkum lebenden Familienangehörigen persönlich mit einem Nachweis hierüber an der Gästebeitragskasse in der Kulturinsel, Goethestr. 25, abzugeben.
Die Gebühr für die Erstellung der Verwandtenjahresgästekarte beträgt 10,00 € pro Person.

Die Stadt Borkum behält sich vor, gegebenenfalls Unterlagen zur Prüfung des Verwandtschaftsverhältnisses/Wohnsitzes/Arbeitsverhältnisses in Borkum anzufordern.

Quelle: Gästebeitragssatzung mit Gültigkeit ab 01.01.2023, § 3 Abs. 5


„Personen, die im Erhebungsgebiet ihre Hauptwohnung haben oder in einem Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis stehen, können für ihre Verwandten nach § 4 Abs. 2 Buchst. a), die in die häusliche Gemeinschaft aufgenommen wurden, unter Angabe von deren Namen, Anschrift und Verwandtenverhältnis, jährlich eine Verwandten-Jahresgästekarte beantragen. Mit dieser Jahresgästekarte können die Tourismuseinrichtungen und -Veranstaltungen in Anspruch genommen werden, sie ist nicht übertragbar und ist bei der Benutzung von Tourismuseinrichtungen oder beim Besuch von Veranstaltungen den Aufsichtspersonen vorzuzeigen.“

Quelle: Gästebeitragssatzung mit Gültigkeit ab 01.01.2024, § 3 Abs. 5

Die Verwandtenjahresgästekarte
Die Verwandtenjahresgästekarte
  • Gästebeitragskasse

    Goethestraße 25
    26757 Borkum
    Telefon 04922 933 154
    E-Mail: gaestebeitrag@borkum.de