Hundstrand Nordbad:
Im nördlichen Bereich der Laufdielen vor den Nordbad-Toiletten (Nähe Trampolin)
Hundestrand Südbad:
Im östlichen Bereich des Südbads auf der Höhe Greune Stee
Hundstrand FKK-Strand:
Im Strandabschnitt zwischen dem Jugendbad und dem FKK-Strand
Außerhalb der Brut-und Setzseiten (01.April bis 15. Juli) dürfen Hunde am Strand auf den ausgewiesenen Flächen frei laufen.
Für ein friedliches Miteinander sind folgende Regeln zu beachten: Nach der Borkumer Gefahrenabwehrverordnung sind Hunde generell ganzjährig auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen anzuleinen.
Aus Rücksicht auf andere Gäste – insbesondere Kinder – bitten wir um die Einhaltung dieser Vorschrift. Diese gilt auch auf allen öffentlichen Wegen, an der Promenade sowie auf den Rad- und Wanderwegen.
Zusätzlich ist zu berücksichtigen, dass in der Ruhezone und Zwischenzone des Nationalparks (Zone 1 und 2) eine ganzjährige Leinenpflicht besteht. Nach dem Ende der Brut- und Setzzeit bis zum 15. Juli ist die Leinenpflicht für Hunde in der freien Landschaft, also auch in der Erholungszone des Nationalparks (Zone 3 = Strandbereiche) aufgehoben. Die Stadt Borkum bittet um Einhaltung der Vorgaben.
Hundekot auf öffentlichen Gehwegen, in Grünanlagen und am Strand ist ein besonderes Ärgernis für viele Urlauber und Insulaner. Bitte helfen Sie uns, unsere Insel sauber zu halten und entfernen Sie die Hinterlassenschaft Ihres Vierbeiners. Hierfür stehen an zahlreichen Orten weiße Boxen mit Hundebeuteln zur Verfügung. Verstärktes Problem ist, dass die benutzten Beutel in der Landschaft oder vorzugsweise bei den Tütenspendern abgelegt werden. Das Ordnungsamt weist darauf hin, dass die Beutel in einem der vielen öffentlichen Müllbehälter oder dem eigenen Hausmüll zu entsorgen sind.
Ob ein Vermieter Haustiere mit aufnimmt, entnehmen Sie bitte dem entsprechenden Icon im Borkumer Gastgeberverzeichnis.